KfW 440 & 441

Charging station Charge Amps Halo on a black house facade

KfW 440 & 441

KfW 440

Förderung für Privathaushalte

Laufende Anträge sind von dem vorübergehenden Stopp der KfW-Förderung nicht betroffen. Sofern Sie bereits eine Genehmigung der KfW bekommen haben, können Sie sich jederzeit für eine Charge Amps Wallbox im Rahmen dieser Förderung entscheiden. Dies ist auch möglich, wenn Sie sich vorher für ein anderes Wallbox-Fabrikat entschieden haben. Die Frist zur Umsetzung (Kauf & Installation) für die genehmigten Anträge, wurde von 9 auf 12 Monate verlängert. Alle Charge Amps Ladestationen erfüllen die Kriterien der KfW und sind somit im Rahmen des Zuschusses für Ladestationen für Wohngebäude (440) förderfähig.

 

KfW 441

Förderung für Unternehmen, Firmenfahrzeuge, Freiberufler und Mitarbeiter

Gefördert werden Wallboxen, die von Firmen aufgestellt werden, aber nicht öffentlich sind. Die Förderung ist speziell für Firmen gedacht, die für Ihre eigenen Fahrzeuge, Dienstwagen oder die Elektroautos der Mitarbeiter Ladepunkte zur Verfügung stellen wollen. Die Förderung für die Firmen-Wallbox wird als rückzahlungsfreier Zuschuss gewährt. Dieser Beträgt bis zu 900 Euro pro Ladepunkt/Wallbox. Das Programm läuft, bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist. Die Antragsfrist hat am 23.11.2021 begonnen. Alle Charge Amps Ladestationen erfüllen die Kriterien der KfW und sind somit im Rahmen des Zuschusses für Ladestationen in Unternehmen (441) förderfähig. Ihren Antrag auf den Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen (441) können Sie direkt im KfW-Zuschussportal stellen.