Wenn in einer Eigentumswohnanlage eine Ladestation vorhanden ist, kann dies für etwaige Wohnungskäufer attraktiv sein und den Wert der einzelnen Wohnungen erhöhen
In den letzten zehn Jahren hat sich die Entwicklung auf dem Markt für Elektrofahrzeuge und im Bereich der aufladbaren Elektroautos beschleunigt. Die meisten Autohersteller bieten inzwischen aufladbare Modelle an, und mehr als ein Drittel der Menschen, die ihr Auto ersetzen wollen, erwägen den Kauf eines Elektroautos. Genauso wie die Autohersteller heute aufladbare Optionen anbieten müssen, müssen auch Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilieneigentümer intelligente und ästhetische Lademöglichkeiten zusammen mit stabilem Internet im Haus für eine intelligente Cloud-Steuerung anbieten.
Immer mehr Menschen wollen ihre Autos intelligent und sicher laden
Wer heute elektrisch fährt, will auch eine passende Lademöglichkeit im Wohnumfeld haben. Den Prognosen zufolge wird der Anteil an Elektroautos in den nächsten Jahren spürbar zunehmen. Eine Lademöglichkeit wird daher zukünftig zu einem Wettbewerbsvorteil beim Wohneigentum werden. Inzwischen ist die Möglichkeit zur Installation einer Ladestation für Elektroautos auch gesetzlich zugesichert. Charge Amps bietet eine Kombination aus technischer Hardware, intelligenter Software und einer sehr unkomplizierten elektrischen Installation. Damit geht die Wirtschaftlichkeitsberechnung auf, und die Einrichtung einer Ladestation ist auch in Eigentumswohnanlagen finanzierbar.
Ladestationen für Mehrfamilienhäuser
Häufige Fragen und Antworten
Ja, es ist lediglich erforderlich, dass der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft eine Ladelösung installiert oder dieser zustimmt.
Immer mehr Menschen entscheiden sich für Elektroautos. Wenn in einer Eigentumswohnanlage eine Ladestation vorhanden ist, kann dies für etwaige Wohnungskäufer attraktiv sein und den Wert der einzelnen Wohnungen erhöhen.
Die beiden Ladestationen von Charge Amps, Aura und Charge Amps Halo, sind für Mehrfamilienhäuser geeignet.
Die Installation einer Ladestation darf grundsätzlich nur durch eine zugelassene Elektrofachkraft erfolgen.